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Freiwillige

Welche spezifischen Herausforderungen haben Vereine in der Buchhaltung?

Vereine stehen in der Buchhaltung vor folgenden spezifischen Herausforderungen:

  1. Gemeinnützigkeitsrecht:

    • Einhaltung der strengen Vorgaben für die Gemeinnützigkeit

    • Korrekte Trennung von ideellem Bereich, Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb

  2. Ehrenamtliche Strukturen:

    • Oft fehlendes Fachwissen bei ehrenamtlichen Kassenwarten

    • Häufiger Wechsel der Verantwortlichen

  3. Mitgliedsbeiträge:

    • Korrekte Verbuchung und Verwaltung von Mitgliedsbeiträgen

    • Umgang mit säumigen Zahlern

  4. Spenden und Zuwendungen:

    • Ordnungsgemäße Erfassung und Verbuchung von Spenden

    • Ausstellung korrekter Spendenbescheinigungen

  5. Zweckgebundene Mittel:

    • Verwaltung und Nachweis zweckgebundener Zuwendungen und Fördermittel

  6. Umsatzsteuer:

    • Korrekte Behandlung umsatzsteuerpflichtiger und -freier Umsätze

    • Beachtung der Kleinunternehmerregelung

  7. Aufzeichnungspflichten:

    • Führung eines Kassenbuchs und ordnungsgemäße Belegorganisation

    • Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder eines Jahresabschlusses

  8. Vermögensverwaltung:

    • Korrekte Verbuchung und Bewertung von Vereinsvermögen

  9. Reisekostenabrechnung:

    • Ordnungsgemäße Abrechnung und Erstattung von Reisekosten für Mitglieder und Ehrenamtliche

  10. Digitalisierung:

    • Umstellung auf digitale Buchhaltungssysteme

    • Einhaltung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff)

Optimierung / Übernahme Ihrer Buchhaltung 

Die Aufgabe, für eine angemessene und korrekte Buchhaltung zu sorgen, ist Teil der Sorgfaltspflichten des Vereinsvorstands.

Das Finanzamt verlangt von gemeinnützigen Organisationen, also auch von eingetragenen Vereinen, dass alle Einnahmen und Ausgaben vier möglichen Bereichen zugeordnet werden.
 

  • ideeller Bereich

  • Vermögensverwaltung

  • Zweckbetrieb

  • wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb


Einnahmen aus dem ideellen Bereich sind steuerfrei. Einnahmen aus der Vermögensverwaltung und aus Zweckbetrieben können umsatzsteuerpflichtig sein, dann fällt der ermäßigte Steuersatz in Höhe von sieben Prozent an. Ansonsten sind sie steuerfrei. Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben sind voll steuerpflichtig zur Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer, wenn sie innerhalb eines Jahres 45.000 Euro überschreiten. Außerdem gilt die Umsatzsteuerpflicht. 
 
Gern unterstütze ich Sie Ihre Buchhaltung einzurichten, zu führen oder zu kontrollieren.

 

Korrekte Dokumentation der Mitgliedereinnahmen

Die Verwaltung eines Vereinsvermögens, die Buchung von Mitgliedsbeiträgen, der Empfang von Spenden und das Ausstellen von Spendenbescheinigungen sind zentrale Elemente der Vereinsbuchführung.

Es ist wichtig, dass Sie als Verantwortliche diese Prozesse genau kennen und ordnungsgemäß umsetzen.

Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören alle Zahlungen, die von den Mitgliedern aufgrund entsprechender Regelungen in der Satzung oder der Beitragsordnung gezahlt werden und für die der Verein keine Gegenleistung erbringt. Echte Mitgliedsbeiträge gehören im gemeinnützigen Verein zum ideellen Bereich und sind körperschaft- und umsatzsteuerfrei. Erhalten Vereinsmitglieder für die Entrichtung ihrer Beiträge eine konkrete Gegenleistung, sind diese insoweit für den Verein steuerpflichtige Einnahmen.
Derartige Gegenleistungen können in der kostenlosen Nutzung von Sportstätten, Sportgeräten, Angelgewässern, Fahrzeugen oder anderen Vereinseinrichtungen bestehen, insbesondere falls Dritte hierfür ein Entgelt entrichten müssen. 
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Lassen Sie sich beraten und bei Bedarf lagern Sie Ihre Vereinsbuchhaltung aus - ich unterstütze gern!

Digitalisierung der Buchhaltung

Der größte Vorteil von digitalen Belegen im Verein ist die Zeitersparnis. Statt Belege manuell abzulegen und zu suchen, lassen sie sich digital einfach archivieren und jederzeit abrufen. Außerdem sind digitale Belege auch platzsparender und umweltfreundlicher als Papierbelege. Doch nicht nur das: Eine digitale Buchhaltung bietet auch eine höhere Transparenz und eine bessere Übersichtlichkeit. 
Die digitale Buchhaltung und die digitale Speicherung von Belegen wird seit 2014 vom Bundesfinanzministerium empfohlen. Natürlich gibt es aber auch ein paar Dinge zu beachten, wenn man digitale Belege im Verein nutzen möchte. So müssen die Belege den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, insbesondere den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Buchführung (GoBD). 

Eine digitale Buchhaltung bietet zahlreiche Vorteile für Vereine. Die Zeitersparnis, die bessere Übersichtlichkeit und die höhere Transparenz sind nur einige davon. Wichtig ist jedoch, dass die digitalen Belege den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und ordnungsgemäß archiviert werden. Mit der richtigen Software steht einer einfachen und effizienten, digitalen Buchführung in deinem Verein aber nichts mehr im Weg!

Ich unterstütze bei der Einführung und Umsetzung digitaler Prozesse.

 

gemeinsam Sicherheit schaffen

Mein Ziel ist es, Ihre gemeinnützige Organisation nicht nur bei der korrekten Erfüllung aller buchhalterischen und rechtlichen Anforderungen zu unterstützen, sondern auch Ihre finanziellen Prozesse zu optimieren. Dadurch schaffen wir die Grundlage für eine effiziente Mittelverwendung und eine nachhaltige Entwicklung Ihrer Organisation.

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